Mund-Nase-Bedeckung-Regelung

Alle Schüler*innen in der Primarstufe (Vorstufe und Unterstufe) müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude mindestens eine Alltagsmaske tragen. Am Sitzplatz darf die Mund-Nase-Bedeckung abgesetzt werden.
Alle Schüler*innen der Sekundarstufe II (Berufspraxisstufe) müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mindestens eine Alltagsmaske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch auf den festen Sitzplätzen.
„Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.“
Die Eltern sind für die Beschaffung der Mund-Nase-Bedeckungen verantwortlich.
Für die Lehrer*innen gibt es die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP 2 oder OP Maske). Dazu gibt es für den Unterricht Ausnahmeregelungen.

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