Aktuelle Vorgaben zum Schulstart

 

Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,
 
das gesamte Team der Bönninghardt-Schule wünscht Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr 2022. Wir hoffen, Sie hatten erholsame Weihnachtstage und einen guten Rutsche ins neue Jahr im Kreise Ihrer Liebsten. Wir freuen uns, Ihre Kinder am Montag, den 10.01.2022, wieder in der Schule begrüßen zu dürfen und ebenfalls auf ein baldiges Wiedersehen mit Ihnen.
 
Schon vor den Ferien haben Sie erste Informationen zum neuen Lolli-Testverfahren nach den Weihnachtsferien erhalten. Diese Informationen wurden gerade durch eine neue Schulmail ergänzt. Alle aktuellen Schulmails und viele Informationen finden Sie im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.schulministerium.nrw oder auf unserer Homepage. 
 
Im neuen Jahr gilt weiter für alle die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schule, im Freien jedoch nicht.
 
Ab Montag, den 10.01.2022, werden die Lolli-Testungen (PCR-Tests) weiterhin zweimal pro Woche fortgesetzt. Neu ist, dass die Teilnahme an den Testungen für alle Schüler*innen verpflichtend ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Schüler*innen genesen oder geimpft sind.
Sollte Ihr Kind an einem Lolli-Testtag fehlen, muss es an dem Tag, an dem es die Schule wieder besucht, einen Selbsttest in der Schule durchführen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest (nicht älter als 24 Std.) mit zur Schule bringen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne die Lehrer*innen Ihres Kindes.
 
Auch das gesamte -geimpfte oder genesene- schulische Personal (Lehrer*innen, I-Kräfte usw.) ist verpflichtet, sich dreimal in der Woche zu testen.
 
Ich möchte darauf hinweisen, dass Schüler*innen mit Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, aber auch Schnupfen) nicht die Schule besuchen dürfen. Diese Schüler*innen sollen für 24 Std. zu Hause beobachtet werden. Kommen keine weiteren Krankheitssymptome hinzu, kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Schüler*innen, welche im Schulalltag Corona-Symptome (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG -bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten- unmittelbar unverzüglich von der Schulleitung nach Hause geschickt oder müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Bis zur Abholung werden die Schüler*innen separat von den anderen Schüler*innen betreut.
 
Ich bitte Sie, das Sekretariat vor 08.00 Uhr (ggf. Anrufbeantworter) und das Busunternehmen zu informieren, wenn Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken oder frühzeitig abholen. Krankmeldungen können ebenfalls über ein Online-Formular auf unserer Homepage getätigt werden.
 
Bitte denken Sie an den Pädagogischen Tag am 18.01.2022! An dem Tag ist für Ihr Kind unterrichtsfrei.
 
Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie weiterhin gesund!
 
K. Stache (Förderschulrektorin)

 

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