Handlungskonzept Corona

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den Ferien gab es vom Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen ein Handlungskonzept Corona. Die wichtigsten Informationen haben hier wir für Sie zusammengefasst:

 

Testungen

Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wich- tiger, dass Niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsu- chen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben; dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr.

Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezo- gen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Für die Testungen zu Hause bekommt Ihr Kind in der ersten Schulwoche Tests mit nach Hause.

 

Kann sich Ihr Kind nicht selbstständig in der Schule testen, bitten wir darum, dass Sie Ihr Kind am Mittwoch, den 10.08.2022, vor Schulbeginn zu Hause mit einem Schnelltest testen und kurz formlos ins Mitteilungsheft schreiben, dass der Test negativ war.

 

Sollte bei Ihrem Kind ein positives Testergebnis vorliegen, bitten wir Sie, die Schule schnellstmöglich darüber zu informieren.

 

Krankheitssymptome

Zur Verringerung des Infektionsgeschehens möchten wir darauf hinweisen, dass Schüler*innen mit Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, aber auch Schnupfen) nicht die Schule besuchen dürfen. Diese Schüler*innen sollen für 24 Std. zu Hause beobachtet werden. Kommen keine weiteren Krankheitssymptome hinzu, kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch -selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests- nicht angezeigt.

 

Krankheitssymptome, die im Laufe des Schultages auftreten

Testungen in der Schule werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schüler*innen, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person bzw. der voll- jährigen Schüler*innen selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.

 

Schüler*innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG -bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern- unmittelbar unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern/Erziehungsberechtigten abzuholen. Bis zur Abholung werden die Schüler*innen separat von den ande- ren Schüler*innen betreut.

 

Maskenpflicht
Um das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten, bitten wir darum, dass Ihre Kinder weiterhin in den Räumen der Schule eine Maske tragen.

 

Schülerspezialverkehr/Schulbus
Im Schülerspezialverkehr ist das Tragen einer Maske weiterhin Pflicht.
Die Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus den letzten Jahren müssen erneuert werden. Sollte Ihr Kind nicht verlässlich eine Maske tragen, suchen Sie bitte Ihren Arzt auf und lassen sich ein entsprechendes Attest ausstellen. Dies geben Sie Ihrem Kind bitte mit zur Schule, sodass die Schulleitung dies an den Schulträger für den Schülerspezialverkehr weiterleiten kann.

 

Mit besten Grüßen und bleiben Sie weiterhin gesund!

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