Unterrichtsentwicklung

Der Schulentwicklungsprozess der Bönninghardt-Schule wird weiterhin durch die Qualitätsanalyse bestimmt. Das sehr gute bis ausgezeichnete Ergebnis vom April 2016 wird jedes Schuljahr inhaltlich zu Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht gebündelt, die wir qualitativ sehr gut erfüllen.


Die Ende des Schuljahres 18/19 fertiggestellten kompetenzorientierten Inventare und Curricula (Lehrpläne) für Aufgabenfelder und Entwicklungsbereiche der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung (AO-SF) sind als “best practice” durch die Bzrg. Düsseldorf bezeichnet worden. Sowohl für den Stammschulbereich als auch für das „Gemeinsame Lernen“ werden hiervon konzeptionelle, unterrichtliche wie auch inhaltliche Gesichtspunkte der individuellen, personalisierten Förderung unserer Schüler in den Blickpunkt genommen.


Die Schulentwicklungsgruppe unserer Schule wird durch das Kollegium mit der Bearbeitung bzw. der Fortsetzung verschiedener Entwicklungsvorhaben und Projekte zur Schul- bzw. Qualitätsentwicklung (Zielvorgaben Qualitätsanalyse und Orientierung am Referenzrahmen NRW) beauftragt. Die Schulentwicklungsgruppe initiiert und koordiniert alle Arbeitsprojekte, die im Rahmen der Aufgaben entstehen.
 
Unsere Schulentwicklung wird in den nächsten zwei Schuljahren durch eingesetzte Arbeitskreise und Qualitätszirkelweiter vervollständigt.


Themen sind unter anderem:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterrichtsentwicklung
  • Diagnostik
  • Lehrpläne zur Berufsorientierung-Fortbildungsplanung

  

Die Schärfung unseres Schulprofils wird durch die Arbeit in diesen und zukünftigen Qualitätszirkeln hervorgehoben, um letztendlich das von Eltern geschätzte, spezialisierte sonderpädagogische Know-how der Schule zu dokumentieren. Nachhaltige Schulentwicklung im Rahmen unserer Bildungsaufgaben sind somit in die Wege geleitet.

 

Diese sind schwerpunktmäßig:

  • Orientierung an zu entwickelnden Kompetenzen der Schülerinnen und Schülern, die in schulinternen kompetenzorientierten Lehrplänen für Aufgabenfelder (Fächer) und Entwicklungsbereiche beschrieben sind.
  • Schulische Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten.
  • Ziel: eine den Kompetenzen entsprechende, möglichst eigenständige Lebensführung nach Abschluss der Schule.
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