Notbetreuung

Neues aus dem Ministerium (Stand 24.04.2020 Abend)
 
 
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien wohlauf und gesund sind.
 
Gestern, um 21.45 Uhr, erhielten wir vom Ministerium eine neue, aktuelle Schulmail. Wie Ihnen durch Mitteilung auf der Homepage bereits bekannt, wird die Notbetreuung für Kinder systemrelevanter Personengruppen weiter stattfinden. Der Personenkreis wurde ab dem 23.04. erweitert. Es gibt nun eine Neuerung, die ich Ihnen mit folgendem Auszug aus der Mitteilung des Ministeriums zur Kenntnis weiter gebe:


„(…)

 

Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

 

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie


Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.


https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html 

 

Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.


Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen.
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.“

Sollten Sie zu dem Personenkreis der alleinerziehende Elternteile gemäß Punkt 2 gehören und eine Betreuung benötigen, bitten wir Sie, sich möglichst bald in der Schule zu melden, damit wir hierzu organisatorische Bedingungen schaffen können !!!!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, das zum Schutz der Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen und der zu betreuenden Schüler*innen hierbei folgendes weiterhin zu beachten ist:

 

Erziehungsberechtigte haben zu bestätigen, dass die Kinder

·      keine Krankheitssymptome aufweisen
·      nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit     
       infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheits-  
       symptome aufweisen
       und
·      sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-
       Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit
       Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine  
       Krankheitssymptome zeigen      

 

Die Versicherung der alleinerziehenden Eltern hat nur dann Gültigkeit, wenn alle drei Faktoren bestätigt werden.
Zugleich ist auch folgender Antrag zur Notbetreuung von Ihnen zu verwenden und einzureichen.  

 

Antrag Notbeteruung ab 27.04.20


Die Umsetzbarkeit der nun aktualisiert Notbetreuung werden wir unter den Aspekten des Gesundheits- und Infektionsschutz für Ihre Kinder, Lehrkräfte sowie Mitarbeiter weiter sehr genau und kritisch prüfen! Das dient besonders dem Schutz der vielen Schülerinnen und Schüler an unserer Schule mit kritischem Immunstatus, für die eine Infektion mit dem Corona-Virus COVID-19 massiv lebensbedrohlich sein kann.
Ein von uns entwickelter Rahmenhygieneplan zum Corana Virus und Umgang hiermit in unserer Schule wird derzeit geprüft .Wir werden weiter unserer Verantwortung als Schulleitung gerecht werden, indem wir aufgrund des besonderen Infektionsrisikos für Neu-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen Einzelfallprüfungen und hierzu Entscheidungen zur Aufnahme in die Notbetreuung vornehmen.
 
Das ist mit der Schulaufsicht und dem  Gesundheitsamt aktuell vereinbart. Wir bitten Sie daher weiterhin um Verständnis für unsere sehr konsequente Haltung und Umsetzung.
 
Im Namen des gesamten Kollegiums, viele Grüße und bleiben Sie gesund
Lothar Petrikowski, Schulleiter
Kerstin Stache, Förderschulkonrektorin

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung Stand 21.04.2020

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, es geht Ihnen und Ihrer Familie gut! Es ist uns sehr bewusst, welche Belastungen diese Zeit für Ihre private Situation weiterhin mit sich bringt. Folgende wichtige Information möchte Ich Ihnen heute mitteilen:
Die Notbetreuung für Kinder systemrelevanter Personengruppen wird weiter stattfinden.

 

Der Personenkreis wird ab Donnerstag, den 23.4. erweitert. Die Notbetreuung soll um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden.
Unter folgendem Link des Ministerium für Schule NRW finden Sie eine Liste der Berufe, die eine erweiterte Notbetreuung an Schulen ermöglichen. Bitte informieren Sie sich unter:

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

 

Sollten Sie zu dem Personenkreis gehören und eine Betreuung benötigen, bitten wir Sie, sich möglichst bald in der Schule zu melden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, das zum Schutz der Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen und der zu betreuenden Schüler*innen hierbei folgendes weiterhin zu beachten ist:


Erziehungsberechtigte haben zu bestätigen, dass die Kinder

·      keine Krankheitssymptome aufweisen
·      nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine  

       Krankheitssymptome aufweisen
·      sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist

       bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen      

Die Versicherung der Eltern hat nur dann Gültigkeit, wenn alle drei Faktoren bestätigt werden.
Zugleich ist auch der Antrag zur Notbetreuung von Ihnen zu verwenden und einzureichen.    


Antrag Notbetreuung

 

Die sichere Beschulung in der Notbetreuung gemäß den erforderlichen Hygienestandards nach dem Infektionsschutzgesetz zu gewährleisten, stellt uns derzeit vor sehr große Hürden und Probleme. Mit dem Schulträger sind wir im Austausch um hierzu endlich die unabdingbaren aber derzeit noch fehlenden Hygienematerialien zu bekommen.
Der größtmögliche Schutz aller für die Gesundheit steht für uns im Vordergrund. Bei allen Entscheidungen diesbezüglich ist Frau Stache und mir der Gesundheits- und Infektionsschutz für Ihre Kinder, Lehrkräfte sowie Mitarbeiter von sehr hoher und absoluter Wichtigkeit.

 

Die Umsetzbarkeit der erweiterten Notbetreuung für unsere Schülerschaft müssen wir unter diesen Aspekten sehr genau und kritisch prüfen! Das dient insbesondere dem Schutz der vielen Schülerinnen und Schüler an unserer Schule mit kritischem Immunstatus, für die eine Infektion mit dem Corona-Virus COVID-19 massiv lebensbedrohlich sein kann.

 

Wir entwickeln derzeit einen erweiterten Rahmenhygieneplan, der die erforderlichen Hygiene - und Desinfektionsmaßnahmen und Bestimmungen für unsere Schule sehr ausführlich darlegen wird und für alle Gültigkeit besitzt.
Sicherheit und Schutz verlangen nach klaren, nachvollziehbaren und transparenten Regelungen, in denen auch Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

 

Diese Verantwortung werden Frau Stache und ich als Schulleitung gerecht werden, indem wir aufgrund des besonderen Infektionsrisikos für Neu-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen auch Einzelfallprüfungen und hierzu Entscheidungen zur Aufnahme in die Notbetreuung vornehmen. Das wird mit Schulaufsicht und Gesundheitsamt kommuniziert. Ich bitte Sie daher um Verständnis für unsere sehr konsequente Haltung und Umsetzung.
 
Im Namen des gesamten Kollegiums, viele Grüße und bleiben Sie gesund
Lothar Petrikowski, Schulleiter
 
 
 
 
Fragen und Antworten zur Notbetreuung
FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“, Stand 20. April 2020

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

 

 
Welche Zeiträume werden durch die Notbetreuung abgedeckt?
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich ab dem 23. März 2020 an allen Wochentagen auf den Zeitraum des Schulbetriebs, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würde Dies schließt sowohl die Pädagogische Übermittagbetreuung wie Angebote des Offenen und Gebundenen Ganztags und andere Betreuungsangebote ein, sofern diese auch bisher an der Schule vorhanden sind.


Findet auch am Wochenende eine Notbetreuung statt?
Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26.04.2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.


Findet auch in den Ferien und an Feiertagen eine Notbetreuung statt?
Nein. Mit dem Ende der Osterferien endet zunächst auch die Notbetreuung in Ferienzeiten .An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.


Gelten schulische Schließzeiten wie Pädagogische Tage, bewegliche Ferientage o.ä. auch für die Notbetreuung?
Nein. Diese schulinternen Termine sind abzusagen, die Notbetreuung ist durchgängig von Montag-Freitag zu gewährleisten. Notbetreuung in Ferienzeiten und an Feiertagen gelten entsprechend. Der Schulträger ist hierüber zu informieren.
 

 

 

 

 

 

Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung Stand 26.03.2020

 

Ausnahme Notfallbetreuung GE und KM

Gestern hat das MSB in der Telefonkonferenz festgelegt, dass entgegen der üblichen Regelung Klasse 1-6 in den Fällen der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung auch ältere Kinder an der Notfallbetreuung teilnehmen können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Die Schulen nehmen bis freitags, 12.00 Uhr, Meldungen zur Notbetreuung entgegen und melden den Bedarf unmittelbar dem jeweiligen Schulträger, damit dieser sich auf die eventuell notwendige Öffnung, Schließung und Reinigung des Schulgebäudes einstellen kann.

 

Bezirksregierung Düsseldorf 

 

Die Voraussetzungen der Notbetreuung sind die gleichen wie gehabt! Auch das Formular und die Nachweise zur Notbetreuung sind auch diegleichen (siehe unten) !!


Die Eltern, die gemäß der systemrelevanten Berufe Bedarf zur Betreuung anmelden, sollen das bitte auch wie gehabt Montag früh 
7.30 -8.30 im Sekretariat anmelden zwecks Koordinierung! 

 

 

Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung Stand 20.03.2020

 

Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,
am Freitag, den 20.03.um 16.00 Uhr, hat uns  folgende Information und aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums erreicht :
 
Die Notbetreuung für Schüler*innen insbesondere für die Klassen 1-6 wird erweitert.
Ab Montag, 23.03.2020 haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, unabhängig von der Beschäftigung des Partners / der Partnerin einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn sie im Beruf unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Die Notbetreuung soll auch am Wochenende und in den Osterferien angeboten werden, ausgenommen sind die Feiertage von Karfreitag bis Ostermontag.


Ich weise ausdrücklich darauf hin, das zum Schutz der Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen und der zu betreuenden Schüler*innen hierbei folgendes weiterhin zu beachten ist:


Erziehungsberechtigte haben zu bestätigen, dass die Kinder
·      keine Krankheitssymptome aufweisen
·      nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine

       Krankheitssymptome aufweisen und
·      sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist

       bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

 

Die Versicherung der Eltern hat nur dann Gültigkeit, wenn alle drei Faktoren bestätigt werden.
Wenn Sie unter die genannte Personengruppe fallen und eine Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte unbedingt am Montagmorgen, 23.03.2020, in der Zeit von 7.30 – 8.30 Uhr im Schulsekretariat bei Frau Druse unter 02802 -808300, damit wir die erforderlichen Vorbereitungen zeitnah treffen können.
Weiterhin wird kein Mittagessen ausgegeben. Auch die Beförderung der Kinder bleibt eingestellt.
Bitte lesen Sie auch zukünftig täglich die Homepage der Bönninghardt-Schule, um den aktuellen Stand zu erfahren.

 

Zusätzliche Informationen:

Presseinformation Landesregierung NRW

Mitteilung MSB NRW

Antrag Notbetreuung


 

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die kommende Zeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Petrikowski, Schulleiter

 

 

 

 

 

Aktuelle Mitteilung Stand 15.03.2020
 
Wichtige Informationen des Schulträgers (Kreis Wesel) zum Nachweis des Betreuungsbedarfs und zur Notbetreuung ab Mittwoch, dem 18.03.2020 in den kreiseigenen Schulen (Bönninghardt-Schule)
 
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Kreis Wesel (Schulträger) hat mit heutigem Datum ein Schreiben gesendet, das ich Ihnen im Anhang zur Verfügung stelle. Ich bitte Sie um dringende Kenntnisnahme !!
 
Die Bönninghardt-Schule wird ab Mittwoch, dem 18.03.2020 gemäß der Vorgaben dieses Schreibens bezüglich der Notbetreuung verfahren!
 
Folgende Anlagen erhalten Sie mit dieser Information:
- Erlass Betretungsverbot Gemeinschaftseinrichtungen

- Erlass Schulschließungen
- Information Betreuung Schule
- Nachweis Betreuungsbedarf


 
Für Fragen hierzu stehen Frau Stache und ich ab Montag zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen                                                                                                      
Lothar Petrikowski, Schulleiter

 

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